1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Casino Koblenz ist als Anbieter von Glücksspieldienstleistungen in Deutschland ein Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Diese AML-/KYC-Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Rechtsgrundlagen dieser Richtlinie sind insbesondere:
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- Untergesetzliche Hinweise und Orientierungshilfen der zuständigen Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene
Als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG besteht die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Kundenidentifizierung, Risikoanalyse, laufender Transaktionsüberwachung und Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
2. Begriffsbestimmungen
KYC (Know Your Customer) bezeichnet die Pflicht zur Identifizierung und Verifizierung der Identität eines Kunden vor oder bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung.
AML (Anti-Money Laundering) bezeichnet den übergreifenden Rahmen aller Maßnahmen zur Erkennung, Verhinderung und Meldung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
3. Kundenidentifizierung (KYC)
3.1 Zeitpunkt der Identifizierung
Jeder Kunde von Casino Koblenz wird bei der Registrierung identifiziert und verifiziert, bevor eine Teilnahme am Spielbetrieb möglich ist. Eine Verschiebung der Identifizierung auf einen späteren Zeitpunkt ist im Online-Bereich nicht vorgesehen.
3.2 Erhobene Daten
Im Rahmen der Identifizierung werden mindestens folgende Angaben erhoben:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Staatsangehörigkeit
- Angaben zum verwendeten Zahlungsmittel
3.3 Verifizierungsverfahren
Die Identität des Kunden wird durch geeignete Verfahren überprüft, darunter insbesondere:
- Prüfung amtlicher Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Video-Ident-Verfahren
- eID-basierte Verfahren
Das jeweils eingesetzte Verfahren muss den Anforderungen des GwG entsprechen. Die Auswahl des konkreten Verfahrens liegt im Ermessen von Casino Koblenz, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
3.4 Mindestalter
Die Teilnahme am Spielbetrieb setzt voraus, dass der Kunde das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Die Altersverifikation ist Bestandteil des KYC-Prozesses.
3.5 Grundsatz eines Kontos pro Kunde
Jeder Kunde darf bei Casino Koblenz nur ein Konto führen. Die Einrichtung mehrerer Konten durch dieselbe Person (Multi-Accounting) ist untersagt und wird im Rahmen der laufenden Überwachung erkannt und unterbunden.
4. Zahlungsverifizierung
Casino Koblenz stellt sicher, dass der Kunde der tatsächliche Inhaber des verwendeten Zahlungsmittels ist. Anonyme Zahlungsmittel, darunter nicht rückverfolgbare Bargeldgutscheine oder anonyme Prepaid-Instrumente, sind im regulierten Spielbetrieb nicht zugelassen.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf Zahlungsinstrumente, bei denen die Inhaberschaft des Kunden nachgewiesen ist. Soweit erforderlich, wird der Zahlungsdienstleister in den Verifizierungsprozess einbezogen.
5. Risikobasierter Ansatz und Sorgfaltspflichten
5.1 Risikoanalyse
Casino Koblenz führt eine institutsspezifische Risikoanalyse durch, in der Produkte, Vertriebskanäle, Kundengruppen und geografische Risiken bewertet werden. Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
5.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD)
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere:
- Identifizierung und Verifizierung des Kunden
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung
5.3 Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD)
Verstärkte Sorgfaltspflichten werden insbesondere ausgelöst bei:
- Kunden, die als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft sind
- Transaktionen mit Bezug zu Hochrisiko-Drittländern
- Ungewöhnlichen oder nicht nachvollziehbaren Transaktionsmustern
- Erreichen oder Überschreiten des Schwellenwerts von 2.000 Euro bei Einsätzen oder Gewinnen, soweit gesetzlich vorgesehen
Im Rahmen der EDD kann Casino Koblenz zusätzliche Angaben zur Herkunft der eingesetzten Mittel (Source of Funds) oder zur wirtschaftlichen Situation des Kunden anfordern.
6. Transaktionsüberwachung
Casino Koblenz überwacht laufend Zahlungsströme und Spielverhalten auf Anzeichen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Überwacht werden insbesondere:
- Ungewöhnliche Ein- und Auszahlungsmuster
- Schnelle Folge von Einzahlung und Auszahlung ohne erkennbares Spielinteresse
- Transaktionen, die nicht zum bekannten Kundenprofil passen
- Versuche, anonyme oder nicht verifizierbare Zahlungsmittel einzusetzen
7. Verdachtsmeldungen und FIU
Liegen Tatsachen vor, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG hindeuten, erstattet Casino Koblenz unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die FIU. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Meldeportal goAML Web der FIU.
Casino Koblenz ist im goAML-Webportal registriert. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine Transaktion bereits durchgeführt wurde oder noch aussteht.
8. Interne Organisation
8.1 Geldwäschebeauftragter
Casino Koblenz hat einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter benannt. Diese Personen fungieren als zentrale Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und die FIU und sind für die Umsetzung und Weiterentwicklung der AML-/KYC-Richtlinie verantwortlich.
8.2 Mitarbeiterschulungen
Alle relevanten Mitarbeiter werden regelmäßig zu den Anforderungen des GwG, zu internen AML-/KYC-Prozessen und zur Erkennung verdächtiger Muster geschult. Schulungen werden dokumentiert.
8.3 Dokumentation und Aufbewahrung
Alle im Rahmen der KYC-Maßnahmen erhobenen Unterlagen und Aufzeichnungen, darunter Ausweiskopien, Transaktionsdaten und Risikoanalysen, werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt.
9. Aufsicht und regulatorischer Rahmen
Die Aufsicht über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften obliegt der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie den zuständigen Landesbehörden. Die geldwäscherechtliche Aufsicht erfolgt durch die jeweils zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene. Die FIU ist für die Entgegennahme und Auswertung von Verdachtsmeldungen zuständig.
Casino Koblenz passt diese Richtlinie bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen an, einschließlich der geplanten EU-AML-Verordnung, die nach aktuellem Stand ab Juli 2027 einen harmonisierten Schwellenwert von 2.000 Euro für Glücksspiel auf europäischer Ebene einführen soll.
10. Änderungen dieser Richtlinie
Casino Koblenz behält sich vor, diese AML-/KYC-Richtlinie jederzeit zu aktualisieren, um gesetzlichen Anforderungen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Die fortgesetzte Nutzung des Angebots nach einer Änderung gilt als Kenntnisnahme der aktualisierten Richtlinie.

